Der Energieausweis

 

Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt und für bestimmte ältere Wohngebäude. Für alle anderen reicht der Verbrauchsausweis. Wer möchte, kann sich aber auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

 

Der Energieausweis beinhaltet alle wichtigen Daten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben, und ist folgendermaßen aufgebaut:

1. Gesamtbewertung und Gebäudeidentifizierung

Zur Gebäude-Identifizierung werden Informationen wie Gebäudetyp, Baujahr und die Zahl der Wohneinheiten im Ausweis vermerkt.

Die Energieeffizienzklassen
Ein wichtiges Instrument am Immobilienmarkt wird in Zukunft die Klasse der Energieeffizienz eines Gebäudes sein. Sie zeigt potenziellen Mietern, ob sie tendenziell mit höheren oder niedrigeren Energiekosten zu rechnen haben. Die Enteilung erfolgt in die Energieeffizienzklassen A (sehr energieeffizient) bis I (am wenigsten energieeffizient) und wird im Zuge der Energiediagnose vom Energieberater festgestellt und im Energieausweis eingetragen. Eine einfache grafische Darstellung ermöglicht einen schnellen Vergleich mit anderen Gebäuden.

Dabei wird auch der Primärenergiebedarf der Immobilie ausgewiesen. So nennt man den Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, die Klimatisierung und die Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normalbedingungen nötig ist. Dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) benötigt wird.

2. Bild und Beschreibung des Gebäudes

Neben einem Bild des Gebäudes wird die Qualität aller Gebäudeteile vom Dach, über die Fassade und die Fenster bis hin zur Anlagentechnik beurteilt. Überprüft werden dabei unter anderem der Dämmstandard und die Luftdichtheit, mögliche Wärmebrücken sowie die Qualität der Anlagentechnik. Berücksichtigt wird auch der Einsatz regenerativer Energien (etwa Solarenergie), der Standort der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung im Gebäude, die Länge und Dämmqualität der Rohrleitungen, die Effizienz der Pumpen, die Güte von Heizflächen und Thermostatventilen und so weiter.

3. Emissionswerte

Die von der Immobilie verursachten Abgase (CO2-Emissionen) werden ausgewiesen. Damit wird das Maß der Umweltbelastungen festgestellt.

4. Erwarteter Energiebedarf

Die für die Wärmeversorgung des Gebäudes erwarteten Kosten werden aufgelistet.

5. Modernisierungs-Tipps

Hausbesitzer erhalten sinnvolle Sanierungs- und Modernisierungstipps, die die Betriebskosten senken, die Umweltfreundlichkeit verbessern und den Wert der Immobilie steigern.

Ein Ausweis pro Gebäude
Ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Er beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes, die maßgeblich von der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung sowie der Dämmqualität der Außenhülle bestimmt wird. Die im Energieausweis enthaltenen Informationen beziehen sich deshalb immer auf das ganze Gebäude.

Eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Wohnungen innerhalb eines Gebäudes ist nicht sinnvoll. Zwar wird für Dachwohnungen oder für Wohnungen am Rand mehr Heizenergie gebraucht, jedoch profitieren davon die Mieter der in der Mitte gelegenen Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt, so müssten auch in den zentral gelegenen Wohnungen die Heizkörper mehr aufgedreht werden.

Das heißt, auf das ganze Gebäude gerechnet, gleicht sich der Heizbedarf aus. Somit ist auch nur die energetische Beurteilung des gesamten Gebäudes sinnvoll.